Nachhaltigkeit und Entsorgung
Stattys Produkte und Materialien
das Basismaterial für Stattys Notes, Whiteboards und Stattys print-it digital ist Polypropylen (PP). Unsere Folien werden nach speziellen Rezepturen für uns hergestellt um zu gewährleisten, dass die elektrostatische Ladung möglichst lange erhalten bleibt. PP-Folien finden sehr häufig Anwendung als Verpackungsmaterial für Lebensmittel und in der Pharmaindustrie. Dagegen im Büro und Berufsleben sind PP-Folien als Arbeitsmittel noch nicht weit verbreitet.
Polypropylen besteht aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Die Stattys Folien sind ultraleicht, benötigen sehr wenig Platz und können damit leicht mitgenommen werden. Die glänzende Seite von Stattys Whiteboard Folien und die weiße Rückseite von Stattys Notes ist, wenn die Beschriftung mit Whiteboard Markern erfolgt, abwischbar und können und sollten somit mehrfach verwendet werden.
Unsere Produkte aus Polypropylen gehören zu der PP-Kategorie 5.
In den meisten Orten in Deutschland ist bereits die Wertstofftonne eingeführt worden. Die Wertstofftonne ist ein guter Weg Stattys PP-Folien zu entsorgen. Sollten Sie noch keine Wertstofftonne haben, gehört das Material laut Auskunft bei der Stadt Bonn zum Restmüll. Häufig wird Restmüll in Deutschland verbrannt und zu Energie umgewandelt. PP besitzt einen relativ hohen Heizwert und entspricht in etwa dem Wert von Steinkohle und ist damit für Energierecycling bestens geeignet (Heizwert 42 MJ/kg -> Holz 19-20 MJ/kg). Bei der Verbrennung sind keine gesundheits- oder umweltschädigenden Wirkungen bekannt.
Stattys Verpackungsmaterial
Die BellandVision GmbH („BellandVision“) betreibt ein in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung (im Folgenden: VerpackV) festgestelltes Duales System (im Folgenden: „BELLANDDual“) Die BellandVision GmbH erfüllt für die vom Auftraggeber Finnovations GmbH einen Vertrag einbezogenen Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackV anfallen, die Rücknahme und Verwertungspflichten der VerpackV in Form der Beteiligung an dem BELLANDDual System gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV. Veolia bestätigt dem Auftraggeber die Systembeteiligung nach Anhang I (zu § 6), Nr. 3 Abs. 2 VerpackV in dem Umfang der Verpackungsmengen, die der Auftraggeber BellandVision gegenüber gemeldet und für die er ein Entgelt an BellandVision entrichtet hat.
Unsere LUCID Registrierungsnummer DE4508286397582